Die LKW-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, Volvo/Renault und MAN hatten bereits im Juli 2016 im Rahmen eines Vergleichs mit der EU-Kommission ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt. Das führte zu der Rekordgeldbuße von knapp 3 Mio. Euro.
Gegen Scania wurde zwar auch bereits seit Jahren ermittelt. Das Unternehmen stellte seine Beteiligung an dem Kartell aber in Abrede, so dass gegen Scania das normale Kartellverfahren durchgeführt wurde. Dadurch kam Scania auch nicht zu Vergünstigungen bei der Bemessung der Geldbuße. Damit ist jetzt auch der Weg für Erwerber von LKW des Herstellers Scania eröffnet, wegen der Pflichtverletzungen Schadensersatzansprüche zu verfolgen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Spezialseite www.das-lkw-kartell.de
Betroffene Erwerber von LKW können sich zur Prüfung ihrer Ansprüche an die Schädler Rechtsanwaltskanzlei wenden, per Telefon über 089 85 63 407-0 oder per Mail unter info@
schaedler-recht.de. Die Erstanfrage ist kostenlos. Über das weitere Vorgehen und anfallende Kosten werden wir Sie dann informieren.
Hier geht es zum Beschluss der EU-Kommission