Insolvenz der Fluglinie Niki – Trübe Aussichten für Anleger von Flugzeugfonds

15.01.2018

Nach der Insolvenz von Air Berlin ist jetzt auch die Fluggesellschaft Niki insolvent. Betroffen sind nicht nur Passagiere sondern auch die Anleger von Flugzeug-Fondsbeteiligungen des Emissionshauses Hannover Leasing.

Zwei Flugzeugfonds sind von der Insolvenz betroffen

Nach Bekanntwerden der Insolvenz von Air Berlin atmeten die Anleger der beiden Flugzeugfonds

des Emissionshauses Hannover Leasing zunächst noch auf. Denn obwohl Air Berlin Mieter der beiden Flugzeuge des Typs Airbus A321-200 ist, bestand ein Untermietvertrag mit der noch solventen Tochtergesellschaft Niki.


Vorerst gescheiterter Verkauf

Die Niki ist inzwischen ebenfalls in starke Turbulenzen geraten wegen ihrer Abhängigkeit von Air Berlin. Nachdem der Verkauf an Lufthansa scheiterte, schloss der Insolvenzverwalter der Air Berlin, Rechtsanwalt Lucas Flöther, mit dem britisch-spanischen Flugunternehmen IAG einen Vertrag über den Verkauf der Tochtergesellschaft. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Österreich steht dieser Vertrag aber wieder auf dem Prüfstand. Zunächst werden wohl die Gerichte zu entscheiden haben, wer für die insolvente Air-Berlin-Tochter Niki zuständig ist: der Insolvenzverwalter der Air Berlin oder die österreichische Masseverwalterin.

 

Situation für die Anleger

Das hat auch Auswirkungen auf die Anleger der beiden Flugzeugfonds und ihre Situation. Das Management der Flugzeugfonds bemüht sich zur Begrenzung des Schadens um die Vermietung der Flugzeuge an andere Gesellschaften oder alternativ den Verkauf der Flugzeuge. Je nach weiterem Verlauf sind Verluste und Schäden für die Anleger nicht ausgeschlossen.

 

Schadensersatzansprüche verjähren nach 10 Jahren

Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche haben. Wenn beim Abschuss der Verträge über die Fondsbeteiligungen, die Hintergründe und Risiken falsch oder unvollständig informiert wurde, kommen Ansprüche gegen verschiedene Beteiligte in Betracht. Zu beachten sind aber Verjährungsfristen. Denn Schadensersatzansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach ihrer Entstehung. Bei Kapitalanlagen beginnt diese Frist bereits beim Abschluss.