geschädigte Unternehmen
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts zählen auch Unternehmen zu den Geschädigten, die wir gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Unternehmen vertreten.
Unternehmenskredite
Als Kunden von Banken und Kreditinstituten genießen Unternehmen zwar grundsätzlich nicht den gleichen hohen Schutz, wie Verbraucher. Allerdings müssen Banken ihre Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie gegenüber Unternehmen verwenden, ebenfalls in Vereinbarung mit den Regelungen des BGB gestalten. Insbesondere können sie sich nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen über Klauseln in den AGB Gebühren für die Bearbeitung eines Darlehens ausbedingen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass Unternehmen genauso vor unberechtigten Kosten zu schützen sind, wie Verbraucher.
Bankverträge
Das Bankgeheimnis schützt nicht nur Privatkunden, sondern auch Unternehmen. Danach treffen Banken und Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden Interessenwahrungs-, Schutz und Loyalitätspflichten. Die Offenbarung von Kundendaten ist zudem strafbar. Nicht erst seit dem Verfahren eines prominenten Medienunternehmers gegen eine große deutsche Bank ist bekannt, welche Folgen Verstöße der Banken gegen die Verschwiegenheitsverpflichtungen für Unternehmen haben können. Verletzt eine Bank ihre Pflichten, stehen dem betroffenen Unternehmen Schadensersatzansprüche zu.
Widerspruch von Versicherungsverträgen
Pensionszusagen gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern werden häufig über Versicherungsverträge rückgedeckt. Auch Unternehmen können bei derartigen Rückdeckungsversicherungen gemäß § 5 a VVG a.F. auch heute noch einen Widerspruch erklären. Voraussetzung ist, dass die Versicherung über das Widerspruchsrecht nicht oder nicht ausreichend informiert hat. Betroffen sind Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 im Rahmen des sogenannten Policenmodells abgeschlossen wurden. Das betrifft Fälle, bei denen die Versicherung auf den Versicherungsantrag hin dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die maßgeblichen Bedingungen zugeschickt hat. Mehr dazu hier …
Kartellschadensersatz
Immer mehr Unternehmen sind von wettbewerbswidrigem Verhalten anderer Unternehmen betroffen. Besonders verbotene Preisabsprachen von Herstellern und Lieferanten führen zu überhöhten Preisen und damit erheblichen Schäden bei den Abnehmern von Produkten und Leistungen. Denn Preisabsprachen, sogenannte Kartelle, verzerren den Wettbewerb und führen erfahrungsgemäß zu Preiserhöhungen, die deutlich über 10 % liegen können. Zuständig für die Feststellung von verbotenen Absprachen sind die Kartellbehörden:
- das Bundeskartellamt für verbotene Absprachen, die den deutschen Markt betreffen
- die EU-Kommission in Brüssel für Verstöße, die den europäischen Binnenmarkt betreffen.
Haben die Kartellbehörden verbotene Absprachen festgestellt, ist der Weg frei für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für beeinträchtigte Unternehmen.
Beispiele von Kartell-Fällen in letzter Zeit:
das LKW-Kartell
- Die EU-Kommission hat Kartellverstöße durch die LKW-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault und Scania festgestellt und Geldbußen von knapp 4 Milliarden Euro festgesetzt.
- Speditionen, Kommunen und andere Erwerber von Lastkraftwagen können nun Schadensersatz fordern.
- Weitere Informationen dazu finden Sie hier …
das Tapeten-Kartell
- Das Bundeskartellamt verhängte gegen Hersteller von Tapeten Bußgelder von zunächst 17 Mio. Euro, da es Absprachen über Preiserhöhungen als bewiesen ansah.
- Zwei Hersteller wehrten sich gegen die Entscheidung. Der Kartellsenat des zuständigen OLG Düsseldorf verurteilte die Tapetenhersteller mit Urteil vom 12.10.2017 nun zu Bußgeldern von insgesamt über 19 Mio. Euro.
das Luftfracht-Kartell
- Die EU-Kommission verhängte gegen mehrere Fluglinien Bußgelder von insgesamt knapp 800 Mio. Euro, da sie es als erwiesen ansieht, dass die Gesellschaften von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen haben.
Schädler Rechtsanwaltskanzlei vertritt geschädigte Unternehmer und Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen und Rechten gegenüber Banken und Versicherungen und setzt Schadensersatzansprüche in Kartell- und anderen Schadensfällen durch. Wenn Sie Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte
- telefonisch unter 089 85 63 407-0 oder
- per Mail über info
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schaedler-recht.de
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