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Kartellrecht

Immer mehr Unternehmen sind von wettbewerbswidrigem Verhalten anderer Unternehmen betroffen. Besonders verbotene Preisabsprachen von Herstellern und Lieferanten führen zu überhöhten Preisen und damit erheblichen Schäden bei den Abnehmern von Produkten und Leistungen. Denn Preisabsprachen, sogenannte Kartelle, verzerren den Wettbewerb und führen erfahrungsgemäß zu Preiserhöhungen, die deutlich über 10 % liegen können. Zuständig für die Feststellung von verbotenen Absprachen sind die Kartellbehörden:

• das Bundeskartellamt für verbotene Absprachen, die den deutschen Markt betreffen

• die EU-Kommission in Brüssel für Verstöße, die den europäischen Binnenmarkt betreffen.

 

Haben die Kartellbehörden verbotene Absprachen festgestellt, ist der Weg frei für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für beeinträchtigte Unternehmen.

Beispiele von Kartell-Fällen in letzter Zeit:

•das LKW-Kartell
Die EU-Kommission hat Kartellverstöße durch die LKW-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault und Scania festgestellt und Geldbußen von knapp 4 Milliarden Euro festgesetzt. Speditionen, Kommunen und andere Erwerber von Lastkraftwagen können nun Schadensersatz fordern. Mehr dazu mit einem Klick hier …

das Tapeten-Kartell
Das Bundeskartellamt verhängte gegen Hersteller von Tapeten Bußgelder von zunächst 17 Mio. Euro, da es Absprachen über Preiserhöhungen als bewiesen ansah. Zwei Hersteller wehrten sich gegen die Entscheidung. Der Kartellsenat des zuständigen OLG Düsseldorf verurteilte die Tapetenhersteller mit Urteil vom 12.10.2017 nun zu Bußgeldern von insgesamt über 19 Mio. Euro.

das Luftfracht-Kartell
Die EU-Kommission verhängte gegen mehrere Fluglinien Bußgelder von insgesamt knapp 800 Mio. Euro, da sie es als erwiesen ansieht, dass die Gesellschaften von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen haben.

Wenn Sie Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 089 85 63 407-12 oder per Mail info@schaedler-recht.de einen Telefontermin oder einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei.

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