Container-Investments
Direktinvestitionen in Container
Direktinvetitionen in Container erfreuen sich bereits seit Jahren einiger Beliebtheit. Anleger werden mit kurzen Laufzeiten, der Sicherheit durch die Erlangung von Eigentum und einer unkomplizierten Abwicklung geworben. Dabei werden die Risiken, die mit derartigen Beteiligungen verbunden sein können, gelegentlich ausgeblendet. Denn auch der unmittelbare Erwerb von Eigentum schützt nicht vor Schäden. Möglich sind neben Totalverlusten auch weitere Belastungen, die auf Anleger zukommen können, wenn sich verschiedene Risiken verwirklichen.
Bereits 2016 ging die Magellan Maritime Services GmbH in Insolvenz. Weitere Informationen zur Magellan finden Sie unten.
Aktuell haben nun am 15.03.2018 auch drei Gesellschaften der P & R Gruppe Insolvenantrag gestellt.
Weitere Informationen zur P & R finden Sie hier.
P & R Container-Direktbeteiligungen
Am 19.03.2018 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über drei Gesellschaften der P & R Gruppe angeordnet.
Weitere Informationen zu den Hintergünden, der Entwicklung und aktuellen Rechtslage finden Sie hier.
Containerbeteiligungen – Magellan Maritime Services GmbH
Wir vertreten geschädigte Investoren, die eine Containerbeteiligung der Magellan Maritime Services GmbH gezeichnet haben sowohl im Insolvenzverfahren als auch gegenüber dem Vertrieb und sonstigen Beteiligten.
Inzwischen wurde der Verkauf der Container vom Insolvenzverwalter in die Wege geleitet. Es wird mit einem Erlös von ca. 160 Mio. Euro gerechnet, der auf die Gläubiger verteilt werden kann zuzüglich inzwischen eingegangener und noch eingehender Mietzahlungen der Reedereien. Je nach konkreter Situation, insbesondere dem Beitrittszeitpunkt, werden die Anleger von den angemeldeten Forderungen wohl nur einen Ausgleich in Höhe von 30 % bis allenfalls 50 % erhalten. Darüber hinaus verbleibt bei den Anlegern ein erheblicher Schaden, für den auch weitere Beteiligte als Haftungsgegner in Betracht kommen.
Das Investorenmodell der Magellan Maritime Services GmbH
Die Magellan Maritime Services GmbH bot seit den 90er Jahren Kapitalanlegern den Erwerb von Schiffscontainern als rentable Anlagemöglichkeit an. Anders als bei Schiffsfonds sollten die Investoren Eigentümer der jeweiligen Container werden. Über einen Vertrag wurden die Container dann der Magellan Maritime Services GmbH wieder zur Nutzung überlassen gegen das Versprechen der Zahlung einer Garantiemiete, die je Tag und Container der Höhe nach fest vereinbart war und quartalsweise gezahlt werden sollte. Für das Ende der Laufzeit nach 3 oder 5 Jahren war der Rückkauf der Container vereinbart.
Entwicklung bis zur Insolvenz
Die Container wurden noch bis ins 1. Quartal 2016 in großer Anzahl Kapitalanlegern zum Kauf angeboten. Für 20-Fuß-Container garantierte die Magellan beispielsweise noch eine Tagesmiete von 0,61 €. Mit Schreiben vom 30.04.2016 wurde der Großteil der Investoren dann überraschend darüber informiert, dass die Ende April 2016 fällig gewordenen Garantiemieten für das 1. Quartal 2016 zum Teil nicht ausgezahlt werden könnten. Begründet wurde dies damit, dass sich auch die Zahlungen der Reedereien verzögert hätten. Nur einen Monat später, am 30.05.2016, musste die Magellan Maritime Services GmbH schließlich den Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Hamburg stellen. Das Insolvenzgericht ordnete am 01.06.2016 die vorläufige Insolvenz an und bestimmte Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Das Insolvenzverfahren
Am 01.09.2016 wurde das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg eröffnet und Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt zum Insolvenzverwalter bestimmt. Der Insolvenzverwalter hat die Verträge mit den Investoren über die Mietzahlungen gekündigt. Sämtliche Mieteinnahmen von den Reedereien aus den Containern fließen seither an den Insolvenzverwalter. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Investoren haben insbesondere Schadensersatzansprüche in Höhe der noch nicht ausgezahlten Mietzahlungen und wegen der entgangenen zukünftigen Mietzahlungen sowie des zukünftigen Rückkaufpreises geltend gemacht.
Am 18.10.2016 fand in Hamburg die Gläubigerversammlung statt, zu der neben rechtlichen Vertretern auch ca. 700 Investoren persönlich erschienen waren. Überaus kontrovers diskutiert wurde die rechtliche Situation. Zahlreiche Investoren protestierten gegen die Auffassung des Insolvenzverwalters, die er mit einem Gutachten begründete, wonach die Investoren nie Eigentümer der Container geworden seien und weder die Container noch die Mietzahlungen der Reedereien verlangen könnten.
Inzwischen ist der Insolvenzverwalter nach einem weiteren Gutachten von seiner Auffassung etwas abgerückt. Danach sind die Anleger zwar Eigentümer der Container geworden. Da in den Verwaltungsverträgen zwischen den Anlegern und der Magellan geregelt ist, dass der Anleger bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf Herausgabe der konkreten Container hat, sondern nur einen Anspruch auf Verschaffung eines bau- und typengleichen Containers mittlerer Art und Güte, dessen Alter 7 bzw. 9 Jahre nicht übersteigen darf, können die Anleger im Insolvenzverfahren auch nur einen in Euro ausgewiesenen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Weiter wird nunmehr die Auffassung vertreten, dass die Investoren nicht direkte Vertragspartner der Reedereien geworden sind, ihnen aber die Mietforderungen zur Sicherheit abgetreten wurden. Die Mietzahlungen der Reedereien ab Eröffnung der Insolvenz fließen danach in die Insolvenzmasse und werden dann nach Quoten verteilt.
In der Gläubigerversammlung wurde zudem beschlossen, dass der schnelle Verkauf der Container an einen Großinvestor vorrangig betrieben werden soll. Der Insolvenzverwalter hat dann in der Folge mit der Buss Global-Gruppe den Verkauf der Container zu einem Verkaufspreis von 160 Mio. Euro verhandelt. Die Mehrheit der Gläubiger hat dem bereits zugestimmt.
Befriedigung der Investoren
Bereits im April 2017 hat der Insolvenzverwalter die Gläubiger darüber informiert, dass er plane, zeitnah die Mieteinnahmen, die sich auf die Zeiträume vor dem Insolvenzantrag beziehen und die nach dem Insolvenzantrag eingegangen sind, an die Gläubiger auszuzahlen. Denn darauf erstreckt sich die Sicherungsabtretung. Die Auflistung des Insolvenzverwalters zu den gezahlten Mieten machte deutlich, dass diese erheblich unter den Mietzahlungen liegen, die in den Verwaltungsverträgen gegenüber den Investoren garantiert wurden.
Weiter soll von dem Verkaufspreis von 160 Millionen Euro ein Anteil von 100 Millionen Euro an die Investoren unmittelbar zur Auszahlung gelangen als Schadensersatz für die jeweils konkret vorhandenen Container. Die Anleger sollen für einen 40-Fuß High Cube 1.096,91 €, für einen 20-Fuß Standard-Container 655,66 € erhalten. Die restlichen 60 Millionen Euro und ein etwaiger Mehrerlös, der mit weiteren 15 Millionen Euro in Aussicht gestellt wurde, sollen in die Insolvenzmasse fließen und auf die restlichen Forderungen der Gläubiger nach Quote verteilt werden.
Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte
Bereits jetzt ist absehbar, dass nur ein Bruchteil der angemeldeten Forderungen befriedigt werden wird. Neben den Forderungen im Insolvenzverfahren kommen aber auch Ansprüche gegen weitere Beteiligte auf Schadensersatz in Betracht, etwa gegen die Vertriebsfirma und auch gegen die Geschäftsführung.
Inzwischen steht fest, dass die in den Verwaltungsverträgen garantierten Mieteinnehmen höher waren als die Mieten, die Magellan tatsächlich von den Reedereien erhalten hat. Die Rückkäufe erfolgten über Jahre hinweg ebenfalls zu höheren Beträgen, als am Markt üblich, um den Eindruck weiter aufrecht zu halten, die Beteiligungen entwickeln sich, wie prognostiziert.
Lange Zeit wurde gegenüber den Anlegern auch damit argumentiert, die Verwaltungsverträge laufen kongruent zu den Mietverträgen mit den Reedereien. Das Gegenteil war der Fall. Die Mietverträge mit den Reedereien wurden in Tranchen abgeschlossen, unabhängig von der Laufzeit die Verwaltungsverträge mit den Anlegern.
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