P & R Container-Beteiligungen
Größter Anbieter von Container-Direktbeteiligungen
Die P & R Gruppe in Grünwald bei München ist der größte deutsche Anbieter von Container-Direktbeteiligungen. Die P & R Unternehmensgruppe bietet seit 1975 Container-Beteiligungen an. Sie verwaltet aktuell mehr als 50.000 Kunden und ein Investitionsvolumen von ca. 3,5 Milliarden Euro.
Das P & R Beteiligungsmodell
Nach dem P & R Beteiligungsmodell erwerben die Anleger Container als Kapitalanlage. Dazu wird der Anleger Eigentümer der Container, die er dann an eine Verwaltungsgesellschaft vermietet. Im Gegenzug erhält er eine zuvor bestimmte Tagesmiete für die Container, die quartalsweise ausgezahlt wird. Die Verwaltungsgesellschaft vermietet oder verleast die Container dann weiter an andere Gesellschaften oder Reedereien und erzielt dabei die am Markt ausgehandelten Mieteinnahmen. Die Verträge zwischen den Anlegern und der Verwaltungsgesellschaft haben regelmäßig kurze Laufzeiten von 3 bis 5 Jahren. Zum Ende der Laufzeit verkauft der Anleger seine Container wieder an die P & R Gruppe. Zum Teil im Rahmen einer Kaufgarantie, bei der der am Ende zu zahlende Kaufpreis von Anfang an bestimmt und garantiert wird oder über eine unverbindliche Rückkaufzusage. Das Modell hat jahrzehntelang funktioniert. Insbesondere sind der Rückkauf der Container ob nun mit Garantie oder ohne und die Zahlung der zugesagten Mieten erfolgt. Selbst in den aktuellen Niedrigzinsphasen konnten Anleger über eine Container-Direktinvestition annehmbare Renditen von 4 % und mehr erzielen.
Prospektpflicht seit 2016 – Kein Schutz vor Schäden
Seit 2016 besteht für die Anbieter auch von Container-Direktbeteiligungen die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospektes (sogenannte Prospektpflicht). Die P & R hat für ihre Beteiligungen auch Prospekte erstellt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) prüft diese Prospekte daraufhin, ob sie verständlich und widerspruchsfrei sind und ob sie alle erforderlichen Angaben enthalten. Das stellt aber keinen Schutz der Anleger vor Schäden dar. Denn ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und ob der Anbieter entsprechend leistungsfähig ist, prüft die BaFin dagegen nicht.
Gerade die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgesellschaft ist aber in diesem Modell besonders wichtig. Bereits seit einiger Zeit wird kritisiert, dass P & R an die Anleger höhere Zahlungen erbringt, als tatsächlich an Mietzahlungen am Markt erzielt werden. Stiftung Warentest hat gestützt auf Veröffentlichungen von P & R in den Jahren zwischen 2014 und 2016 Differenzen von jährlich 190 bis 157 Mio. Euro errechnet. Diese Mittel müssen irgendwo herkommen. Vermutet wird, dass Erträge, die beim Neugeschäft entstehen, dafür verwendet werden. So war es jedenfalls bei der Magellan. Wenn nicht ausreichend Neugeschäft gemacht wird, können diese hohen Differenzen schnell zu einem Problem werden.
Mit der Direktinvestition in Container verbunden sind daher auch zahlreiche Risiken für die Anleger. Wenn sie sich realisieren, ist ein Totalverlust möglich. Hinzu kommen noch Risiken, die sich aus der Eigentümerposition der Anleger an den Containern ergeben können. Denn für Kosten, die die Container verursachen können (z.B. Wartungs-, Lagerungs- und Versicherungskosten), haftet regelmäßig der Eigentümer.
P&R Container-Beteiligungen - Was müssen Anleger jetzt wissen?
Wer ist von der Insolvenz betroffen?
Die Mitteilungen über die vorläufige Insolenz von drei P&R Gesellschaften war ein Schock für viele tausend Anleger. Seit Jahren haben sie immer wieder neue Verträge über den Kauf und die Verwaltung mit den Gesellschaften der P&R abgeschlossen. Über Jahrzehnte hinweg wurden die vertraglichen Verpflichtungen pünktlich erfüllt. Damit hat die P&R-Gruppe bis zuletzt geworben.
Obwohl es bereits seit längerem auch kritische Stimmen gab und die Zahlungstermine bereits im letzten Jahr verlängert wurden, bestätigen uns unsere Mandanten, dass sie letztlich doch von der Insolvenz überrascht wurden. Viele Mandanten sind ratlos und sehr verunsichert.
Zur P&R-Gruppe zählen in Deutschland vier Gesellschaften, die den Anlegern Container angeboten haben unter dem Dach der P&R AG. Insolvenzantrag haben zunächst nur die drei Gesellschaften
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
- P&R Container Leasing GmbH
gestellt. Inzwischen haben auch zwei weitere Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt, nämlich die
- P&R Transport-Container GmbH und die
- P&R AG
P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
Gegründet wurde diese Gesellschaft 1976 unter dem Namen P&R Pfeifer und Roth GmbH in Hessen. Die von den Namensgebern Heidrun Pfeifer und Heinz Roth lange Jahre geleitete Gesellschaft befasste sich zunächst mit der Anlageberatung. 1983 wurde der Sitz nach Grünwald verlegt und 1993 erfolgte dann die Umfirmierung in P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Gegenstand des Unternehmen war nun der Vertrieb und die Verwaltung von Containern sowie auch weiterhin die Anlageberatung.
Anleger, schlossen mit dieser Gesellschaft bis 2016 die „LF“ Kauf- und Verwaltungsverträge über neue Container mit Laufzeiten von 5 Jahren. Offen dürften noch die Angebote Nr. 271 bis Nr. 302 sein. Die Container wurden zu Preisen zwischen knapp 2.000,-- € und 4.500,-- € angeboten, je nach Zeitpunkt des Erwerbs und Ausstattungsmerkmal.
Bei vielen Anlegern zahlte diese Gesellschaft die Mieten für das 4. Quartal 2017, die Ende Februar 2018 fällig waren, schon nicht mehr. Auch fällige Rückkaufsbeträge nach dem Auslaufen von Verträgen wurden nicht gezahlt. Es gibt einige wenige Anleger, die die Zahlungen für das 4. Quartal 2017 noch erhalten haben.
Am 19.03.2018 hat das Amtsgericht München zu dieser Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
Diese Gesellschaft wurde von der P&R-Gruppe 2004 gegründet für den Vertrieb und die Verwaltung von Gebrauchtcontainern. Geschäftsführer waren lange Zeit Harald Roth und Werner Feldkamp. Letzterer verstarb am 08.05.2016. Danach übernahm Heinz Roth die alleinige Geschäftsführung, die Mitte des letzten Jahres auf Martin Ebben überging, der inzwischen auch bei anderen Gesellschaften Geschäftsführer ist.
Mit dieser Gesellschaft schlossen die Anleger Verträge über den Kauf und die Verwaltung von Gebrauchtcontainern – die Verträge „GC" – ab. Auch diese Verträge mit den Angeboten Nr. 1073 bis Nr. 1120 wurden den Anlegern zahlreich angeboten. Die Preise lagen zwischen 1.500,-- € und knapp 4.000,-- € je Container und Ausstattung. Zum Teil wurden aber auch Spezialcontainer, wie etwa Kühlcontainer für mehr als 10.000,-- € je Stück angeboten. Die Verträge haben Laufzeiten von 5 Jahren.
Auch zahlreiche Anleger, die Gebrauchtcontainer erworben haben, erhielten die Mietzahlunggen für das 4. Quartal 2017 bei Fälligkeit nicht. Die Zahlungen bei ausgelaufenen Verträgen, bei denen bereits eine Rückkaufsvereinbarung geschlossen wurde, wurden zuletzt bei Fälligkeit ebenfalls nicht mehr erfüllt.
Am 19.03.2018 hat das Amtsgericht München auch zu dieser Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
P&R Container Leasing GmbH
Die P&R Container Leasing GmbH ist die 3. Gesellschaft, die einen Insolvenzantrag gestellt hat. Sie wurde ursprünglich 1979 als BBD Beamtenberatungsdienst GmbH gegründet und war lange Jahre ein Anlageberatungs- und –vermittlungsunternehmen. Die Gesellschaft wurde schließlich von Heinz Roth übernommen. 2010 erfolgte dann die Ausrichtung auf den Vertrieb und die Verwaltung von Containern und die Umbenennung in P&R Container Leasing GmbH.
In den Jahren danach bis Ende 2015 bot die Gesellschaft Anlegern Container-Verträge mit kurzen Laufzeiten von 3 Jahren an. Während das Geschäft zunächst florierte, ging der Umsatz mit Containern zurück. Zum Ende 2015 hat die Gesellschaft dann zunächst die Herausgabe von Angeboten eingestellt. Derzeit bestehen noch Forderungen der Anleger zu den Angeboten Nr. 3026 bis Nr. 3029. Das Angebot Nr. 3026 lief zum 31.12.2017 aus. Viele Anleger, die noch einen Rückkaufvertrag abgeschlossen haben, nach dem sich die P&R Container Leasing GmbH verpflichtete, je Container einen Preis von 3.445,-- € zu zahlen, gingen bisher leer aus.
Ab 2017 hat die Gesellschaft dann wieder Angebote erstellt. Bedingung war dabei der Abschluss eines Vertrages über mindestens 200.000,-- €. Die Angebote mit den Nr. 6001 bis Nr. 6005 richteten sich deshalb an wohlhabende Privatanleger oder institutionelle Anleger. Hintergrund war aber wohl, dass man eine Regelung im Vermögensanlagengesetz für sich nutzen wollte, nach der bei Anlagen zu einem Preis von mindestens 200.000,-- € ein Prospekt nicht erforderlich sein sollte. Denn mit dem Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 wurde zum Schutz von Privatanlegern auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt bestimmt, dass zukünftig auch für die Investitionen in Container vom Anbieter eine Prospekt zu veröffentlichen sei. Durch den Mindestanlagebetrag von 200.000,-- € wollte man diese Verpflichtung umgehen.
Allerdings dürfte sich auch diese Geschäft nicht wie geplant entwickelt haben.
Die Gesellschaft stellte ebenfalls am 15.03.2018 einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht München ordnete die vorläufige Insolvenz an und bestimmte Rechtsanwalt Dr. Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
P&R Transport-Container GmbH - bisher noch kein Insolvenzantrag - zur aktuellen Situation
Die P&R Transport-Container GmbH hatte zunächst noch keinen Insolvenzantrag gestellt. Seit 26.04.2018 ist aber auch zu dieser Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestellt.
Entwicklung der P&R Transport-Container GmbH
Die P&R Transport-Container GmbH wurde ursprünglich 1997 von der P&R-Gruppe als P&R Transportsysteme Fonds Verwaltungs-GmbH gegründet, um als geschäftsführende und haftende Gesellschaft bei Container-Fonds zu agieren. Dazu betrieb die P&R-Gruppe zwischen 1997 und 2016 insgesamt 6 Fonds mit dem Namen „P&R Transportsysteme Fonds GmbH & Co. KG“ und dem Zusatz Nr. 1 bis Nr. 6. Als Kommanditisten beteiligte sich eine überschaubare Anzahl von Einzelpersonen mit Kommanditanteilen zwischen 20.000,-- € und 1 Mio. €. Die Gesellschaften wurden bis 2016 liquidiert.
Die Verwaltungsgesellschaft änderte dann 2015 ihren Namen in P&R Transport-Container GmbH und ihren Gegenstand auf den Handel und die Verwaltung von Transportcontainern.
Beginn des Vertriebes der neuen Angebote der P&R Transport-Container GmbH
Ab 2017 begann dann der Vertrieb der jetzt prospektpflichtigen Angebote mit Kauf- und Mietverträgen „TC-„ und den Angebots-Nr. 5001. Insgesamt wurden 5 Angebote Nr. 5001 bis 5005 erstellt und die erforderlichen Prospekte bei der BaFin hinterlegt. Damit wurden erstmals Informationen zu den Hintergründen der Containermodelle veröffentlicht. Erstmals erfolgte auch eine zusammenfassende Darstellung zu den Risiken, die Anleger beim Erwerb der Container eingehen.
Ab den Angeboten 5003 ließ die P&R Transport-Container GmbH eine Plausibilitätsprüfung durch die TKL.FONDS Gesellschaft für Fondsconception und -analyse mbH fertigen.
Zum Angebot Nr. 5005 weist die mit der Prüfung beauftragte Gesellschaft auf folgende Risiken hin:
Zunächst besteht das Risiko des Totalverlustes der Container-Anlage, also des für den Erwerb des Containers aufgebrachten Betrages. Darüber hinaus wird auch das Risiko genannt, dass der Anleger zusätzliche Kosten zu tragen hat, z.B. dann wenn
- der Container am Ende der Laufzeit nicht zurückgekauft werden kann;
- der Container einen Schaden verursacht, kein ausreichender Versicherungsschutz besteht und der Anleger persönlich dafür in die Haftung genommen wird;
- der Container Standgebühren verursacht für die der Anleger persönlich in Anspruch genommen wird, weil die sonst verpflichteten Personen ausfallen
- die Containeranlage finanziert wurde
- steuerliche Belastungen entstehen.
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass bei Kumulation der Risiken sogar die Privatinsolvenz des Anlegers möglich sei.
Durch die Veröffentlichungen der letzten Wochen sind die Ängste bei betroffenen Anlegern inzwischen sehr groß, über den Anlagebetrag hinaus weitere erhebliche Vermögenswerte zu verlieren. Mandanten fragen uns jetzt, ob sie demnächst ihr Haus verlieren werden.
Wir können an dieser Stelle keine Entwarnung geben, dass Anleger nicht mit weiteren Aufwendungen belastet werden. Diese entstehen auch dann, wenn ein Anwalt mit der weiteren Vertretung beauftrag wird. Wir halten es aber für unseriös, wenn jetzt Berechnungen aufgemacht werden, wonach jeder einzelne Container ab sofort täglich horrende Kosten verursacht, für die der Anleger haftet. Zumal es kurzfristige Lösungen, nach denen sich Anleger sofort aller Risiken entledigen können, nicht ohne Weiteres gibt. Im Übrigen wäre auch zu klären, ob die Gesellschaft den Anleger überhaupt wirksam verpflichten konnte und verpflichtet hat, zumal die abzuschließenden Verträge überhaupt nicht offen gelegt wurden und nach dem Modell auch nicht offengelegt werden sollten.
Noch bis Februar 2018 wurden diese Angebote, für die eine Prospektpflicht bestand, vertrieben. Im März 2018 wurde der weitere Vertrieb der Angebote der P&R Transport-Container GmbH eingestellt. Inzwischen wurde auch ein Insolvenzantrag gestellt.
Da diese Angebote recht neu sind, stehen hier jedenfalls derzeit noch keine Rückkaufsverpflichtungen an. Es kann nur vermutet werden, dass die Einnahmen aus der Container-Verwaltung bzw. die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bisher ausgereicht haben, um die Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Anlegern zu erfüllen.
Wie geht es mit der P&R Transport-Container GmbH weiter?
Zwischenzeitlich hatte die P&R Transport-Container GmbH für alle Angebote Nr. 5001 bis 5005 bei der BaFin veröffentlichen lassen, dass sie von den vorläufigen Insolvenzverfahren gegen die drei Gesellschaften der P&R-Gruppe selbst betroffen sei, weil sie gegen diese Gesellschaften selbst auch Forderungen habe. Für sie bestünde daher jetzt die Gefahr, dass sie mit diesen Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder teilweise ausfällt und dass dadurch auch die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern betroffen sein könnten. Weiter teilt die P&R Transport-Container GmbH mit, dass sie eine unabhängige internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überprüfung ihres Geschäftsmodells und der Geschäftsplanung beauftragt hätte, was einige Wochen dauern würde.
Das Vertrauen auch in dieses Anlagemodell war bei den durch uns betreuten Mandanten jedenfalls schnell verschwunden. Offensichtlich hat auch die Prüfung sehr schnell gezeigt, dass auch diese Gesellschaft insolvent ist.
Weitere besorgniserregende Hintergründe
Denn neben den explizit genannten Risiken für das Vermögen der Anleger, sind weitere Umstände und Hintergründe, die sich aus den Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Prospektherausgebe ergeben, gleichfalls besorgniserregend:
Die Gesellschaft gehört letztlich einer Privatperson, Herrn Heinz Roth. Obwohl allein für das Angebot Nr. 5005 Einzahlungen von 100 Mio. Euro angestrebt wurden, installierte die Gesellschaft für ihre Angebote bisher keine unabhängige Mittelverwendungskontrolle. Dementsprechend wurde auch auf das Risiko der nicht vertragsgemäßen Verwendung des Investorenkapitals in der Plausibilitätsprüfung hingewiesen. Es gibt auch keine unabhängige Überprüfung der Verträge, die dem Modell zugrunde liegen. Für die einzelnen Angebote werden die Preise der Container jeweils genau definiert, nicht jedoch der Zustand und das Alter. Dieses soll bei dem Angebot Nr. 5005 zum Bespiel zwischen 2,5 und 5 Jahren liegen. Eine große Spanne. Ob die Container im Wert dann dem angegebenen Kaufpreis von 2.720,-- € jeweils entsprachen oder entsprochen hätten, ist ungewiss.
Während die Anleger vor der Veröffentlichung der Prospektunterlagen nie erfahren haben, wo ihre Container herkommen und welche Verträge die jeweilige P&R-Gesellschaft abschließt, bestand nun zwar eine Verpflichtung wenigstens zur Veröffentlichung von einigen Mindestangaben. Aber auch diese lassen mehr Fragen offen, als dass sie für Klarheit sorgen. Danach kauft die P&R Transport-Container GmbH die Container bei der in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance Corp. zu einem um 5 % niedrigeren Preis ein und vermietet die Container an diese Gesellschaft wieder unter.
P&R Equipment & Finance Corp. kauft und verkauft dann am internationalen Markt die Container und vermietet und verwaltet sie auch. Die P&R Equipment & Finance Corp. ist eine in der Schweiz im Kanton Zug gegründete Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 100.000 CHF. Heinz Roth war lange Jahre ihr Direktor. Von 2007 bis 2010 war auch Harald Roth Direktor dieser Gesellschaft. Heinz Roth war dann einige Jahre Präsident des Verwaltungsrats, sei 2013 ist er Mitglied des Verwaltungsrats. 2010 wurde der Geschäftszweck auf den Handel und die Finanzierung von Frachtcontainern geändert.
Da die P&R Equipment & Finance Corp. zwischengeschaltet ist, kommt es für den Erfolg des Geschäfts maßgeblich auf die wirtschaftliche Situation und das Geschäft eben dieser Gesellschaft an. Die genauen Zahlen liegen im Dunkeln.
Rechtliche Möglichkeiten für Anleger
Das weitere Vorgehen ist jeweils einzelfallbezogen zu prüfen. Zunächst gilt auch für die Betroffenen dieser Gesellschaft, dass es wesentlich darauf ankommen wird, zu welchem Ergebnis weitere Prüfungen und Ermittlungen des Insolvenzverwalters führen werden.
P&R Equipment & Finance Corp. – Die Rolle der Gesellschaft in der Schweiz
Lange Zeit war den Anlegern nicht bekannt, dass bei Verkauf und Verwaltung der Container die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp. zwischengeschaltet ist. Erst durch die Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit der Prospektherausgabe für die Angebote Nr. 5001 bis 5005 rückte diese Gesellschaft in den Fokus.
Hintergründe zu Gesellschaft
Die P&R Equipment & Finance Corp. wurde 1982 gegründet und ist eine im Kanton Zug ansässige Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 100.000 CHF. Heinz Roth ist aktuell Mitglied des Verwaltungsrats, was der Position eines Vorstands entspricht. Gleichzeitig hält er 100 % an der Schweizer Gesellschaft (ausweislich der Angaben im Prospekt zum Angebot Nr. 5005).
Rahmenvertrag mit der P&R Transport-Container GmbH
Die P&R Transport-Container GmbH (bisher noch nicht insolvent) hat mit der P&R Equipment & Finance Corp. 2016 einen Rahmenvertrag geschlossen, über den die Container der Anleger angekauft werden und später auch wieder zurückverkauft werden. Während der Mietzeit vermietet die P&R Transport-Container GmbH die Container dann an die P&R Equipment & Finance Corp. unter.
Verträge mit den insolventen P&R-Gesellschaften
Entsprechende vertragliche Verpflichtungen gibt es seitens der P&R Equipment & Finance Corp. bereits mit den anderen P&R-Gesellschaften, nämlich der
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
- P&R Container Leasing GmbH
Ende 2016 wurden die Verbindlichkeiten gegenüber diesen Gesellschaften auf fast 1 Milliarde Euro beziffert.
Wie die vorläufigen Insolvenzverwalter zuletzt mitgeteilt haben, wird über diese Schweizer P&R-Gesellschaft die weltweite Vermarktung der Container organisiert. Bei dieser Gesellschaft laufen auch alle Daten und Informationen zu den Containergeschäften zusammen. Offensichtlich nimmt sie eine Schlüsselstellung im gesamten System der P&R-Gesellschaften ein. Sie soll bereits seit Jahren für die P&R-Gruppe den Containereinkauf in Europa, den USA und Asien getätigt haben.
Mitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter vom 17.04.2018
Die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jaffé für die Gesellschaften
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
und Rechtsanwalt Dr. Heinke für die
- P&R Container Leasing GmbH
teilen mit, dass bei allen Gesellschaften nun ein Gläubigerausschuss eingesetzt wurde, bestehend aus Vertretetern von diversen Gläubigergruppen. Außerdem prüfen sie aktuell die Zahlungsströme und Verträge der insolventen Gesellschaften. Dabei machten sie bereits eine Entdeckung, die die Anleger überraschen dürfte:
Bislang gingen die Anleger davon aus, dass sie Eigentümer der von Ihnen erworbenen Container geworden sind. Die meisten Anleger haben nach dem Abschluss der Kaufverträge die Zertifikate nicht abgefordert. Die vorläufigen Insolvenzverwalter scheinen nun aber wohl die Auffassung zu vertreten, dass dann, wenn die Anleger die Eigentumszertifikate nicht abgefordert haben, sie wohl auch nicht Eigentümer konkreter Container geworden sind. Denn nach den Mitteilungen der Rechtsanwälte, wurden dann, wenn kein Eigentumszertifikat abgefordert wurde, auch keine individuellen Containernummern zugeordnet.
Dann stellt sich aber die Frage, ob die Anleger später im Insolvenzverfahren überhaupt irgendwelche vorrangigen Rechte in Bezug auf die Container geltend machen können. Die vorläufigen Insolvenzverwalter beruhigen die Anleger zwar, indem sie mitteilen, dass Anleger in jedem Fall Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Allerdings dürften das die Forderungen zur Masse sein, wie sie alle Gläubiger stellen. Ganz so unerheblich, wie es nun dargestellt wird, ist dieser Punkt nicht.
Im Widerspruch dazu steht die Aussage, dass es - jedenfalls theoretisch - ein Risiko für die Anleger gibt, für Folgekosten der Container aufkommen zu müssen. Wenn sie keine Eigentümer der Container geworden sind, fehlt auch jegliche Grundlage, nach der die Anleger für Kosten haften sollten.
Insgesamt werfen die aktuellen Mitteilungen mehr Fragen auf, als sie beantworten.
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