Javascript ist deaktiviert. Dadurch ist die Funktionalität der Website stark eingeschränkt.

inora LIFE – Garantiefondsversicherung

Die irische Versicherungsgesellschaft inora LIFE Ltd. stellte Versicherungsnehmern beim Abschluss ihrer Garantiefondsversicherungen namens „inora LIFE World Invest 300“ eine Verdreifachung des Beitrages über einen Zeitraum von 12 Jahren in Aussicht. Am Ende wurden sämtliche uns bekannten Versicherungsnehmer, die die Verträge zwischen 2004 und 2005 abgeschlossen haben, enttäuscht. Trotz ordentlicher Entwicklung an den Aktienmärkten erhielten sie nicht mehr und nicht weniger als ihren Beitrag wieder ausgezahlt. Dabei sind sowohl der Verlauf der Versicherung als auch die Bedingungen zu den Zahlungsverpflichtungen alles andere als transparent und nachvollziehbar geregelt.

Das Modell

Es klang durchaus lukrativ und vielversprechend. Die Versicherungsnehmer sollten größere Beiträge – entweder als Einmalbeitrag oder verteilt auf 5 Raten in die Versicherung einzahlen. Die Prämien sollten in einen Garantiefonds der Société Générale angelegt werden. Gleichzeitig wurde in Aussicht gestellt, dass die Anleger 300 % des Beitrages bei Fälligkeit erhalten, wenn keine der 12 Aktien eines Aktienkorbes in den letzten 5 Jahren unter 60 % ihres Ausgangswertes sinkt. Sollte dieser Fall eintreten, so sollten die Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit aber gleichwohl an der Entwicklung des Aktienkorbes partizipieren. Gleichzeitig war aber sichergestellt, dass die Versicherungsnehmer bei Fälligkeit mindestens eine Zahlung in Höhe des Beitrages erhalten.

Es trat ein, was eintreten musste: in jedem uns bekannten Fall riss mindestens eine Aktie die 60 %-Schwelle. Aber trotz einer deutlichen Wertentwicklung der Aktien im Aktienkorb erhielten die Versicherungsnehmer am Ende nur ihre Beiträge zurück. Hätten sie eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen, wäre ihnen jedenfalls die Garantieverzinsung von immerhin noch 2,75 % p.a. nebst Überschuss sicher gewesen.

Die Garantiegebühr

Denn völlig unklar und intransparent geregelt sind Garantiegebühren, die je nach Vertrag bei 19,27 % oder sogar 20,34 % liegen und von einer etwaigen positiven Entwicklung des Aktienkorbes zunächst in Abzug zu bringen sind. Die Garantiegebühren und ihre Höhe lassen sich aber nicht ohne Weiteres feststellen. In der Broschüre mit den Verbraucherinformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen wird zunächst von einer Seite auf die andere verwiesen, zuletzt dann wegen der Höhe der Garantiegebühr auf die sogenannten „Ausstattungsmerkmale“. Dabei handelt es sich um einen Flyer, in dem dann ausgewiesen ist, dass die abgedruckte Formel einer Garantiegebühr von 19,27 % oder 20,34 % entsprechen würde.

Gerade die schwer nachzuvollziehende Garantiegebühr führte offensichtlich dazu, dass trotz einer gewissen positiven Entwicklung des jeweiligen Aktienkorbes am Ende keinerlei Ertrag für den Versicherungsnehmer verblieb. Die Garantiegebühr verschiebt insbesondere die Vorstellungen von den Chancen und Risiken, der angebotenen Versicherung zu einer klassischen Kapitallebensversicherung.  

Bereits 2013 hatte das OLG Frankfurt (7 U 185/11), einen Versicherungsvertrag „inora LIFE world invest 300“ betreffend entschieden, dass gerade die Garantiegebühr wesentlich die Chancen des Versicherungsnehmers bestimmt und über sie aufzuklären ist.  

Unklare Bedingungen

Die Versicherungsunterlagen sind aber nicht nur hinsichtlich der Garantiegebühr und ihrer Bedeutung für die Leistungen der Versicherung sehr unklar formuliert. Es fehlt an hinreichend transparenten Darstellungen zu den Kriterien, nach denen der Eintritt der jeweiligen Bedingungen festgestellt werden soll. Für einen gewöhnlichen Versicherungsnehmer ist nicht ohne Weiteres und insbesondere nicht anhand der Vertragsunterlagen feststellbar, wann er welche Leistung erhält und von welchen Bedingungen sie abhängen.

Versicherungen sind aber verpflichtet, Beschränkungen ihrer Versicherungsleistungen im Versicherungsvertrag und den diese regelnden Bedingungen nachvollziehbar und eindeutig zu regeln, wenn sie zum Tragen kommen sollen. Ebenso sind Abzüge und Gebühren, die von der Versicherungsleistung bei Fälligkeit abgezogen werden, eindeutig zu bestimmen. Das ist nach unserer Bewertung bei den Verträgen der inora LIFE nicht erfolgt.

Schädler Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Ansprüche gegen inora LIFE

Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung

Wir informieren Sie kostenlos über Ihre Ansprüche, Chancen, Risiken und die Kosten einer Vertretung gegen die inora LIFE.

 

Aktuelles

Das Gesetz hält viele böse Überraschungen bereit, die sich mittels Testament vermeiden lassen.

weiterlesen

Ärger und Fehler vermeiden mittels Testamentsvollstreckung

weiterlesen

Das sog. Berliner Testament ist bei Ehegatten nach wie vor beliebt. Aber Vorsicht, Falle:

weiterlesen

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben nun die Vermutungen bestätigt, dass ein Großteil der verkauften Container fehlt. Jetzt hat auch die…

weiterlesen

Die vorläufigen Insolvenzverwalter deuteten es in ihrem ersten Zwischenbericht an: Es ist nicht so leicht zu durchblicken, welche Container wann und…

weiterlesen

Die Hiobsbotschaften für die Anleger der P&R-Gesellschaften reißen nicht ab. Es ist eingetreten, was schon befürchtet werden musste: die P&R…

weiterlesen

Mit Urteil vom 22.03.2018 hat nun auch das Landgericht Stuttgart entschieden und bestätigt, dass der Autokäufer seinen Autokredit noch widerrufen…

weiterlesen

Die Insolvenzanträge bei drei der P&R-Gesellschaften haben die Anleger der P&R-Gruppe geschockt. Für große Verunsicherung sorgt indessen die Situation…

weiterlesen