Wirecard AG
Update: 29.06.2020
Broker - Chaos nach Wirecard AG - Abssturz
In den Tagen vor dem Bekanntwerden des milliardenschweren Bilanzbetruges samt Insolvenz bei der Wirecard AG erfreuten sich die Aktien noch großer Beliebtheit bei Tradern, die kurzfristig von Kurssprüngen profitieren wollten. Für einige Broker und Handelssysteme dürften die sich überschlagenden, in den totalen Kursturz mündenden Ereignisse indes zu viel gewesen sein. Wir erhalten immer mehr Anfragen von geschädigten Anlegern, deren Order nur stark verzögert oder nie umgesetzt wurden. Auch stopp - loss order waren offenbar nicht immer eine Rettung vor dem drohenden Totalverlust - die Anleger blieben die entscheidende Zeit auf ihren Wirecard AG - Aktien sitzen, um dann festzustellen, dass diese zwischenzeitlich fast wertlos geworden waren.
Update: 27.06.2020
Probleme bei der Wirecard-Bank AG - Kunden kommen nicht an Ihr Geld
Unmittelbar nach der Insolvenz der Wirecard AG häufen sich Hinweise auf Probleme bei der Wirecard Bank AG. Neben vielen geschädigten Aktionären wenden sich derzeit viele Kunden der Wirecard-Bank AG an unsere Kanzlei, weil sie keinen Zugriff auf Konten und Geld bekommen. Dies ist eine unerträgliche Situatiion für die Bankkunden, verbuden mit der Angst, dass auch die Wirecard-Bank AG von der Insolvenz betroffen wird. Von offizieller Seite wird der Eindruck erweckt, alles sei unter Kontrolle und die Kunden hätten nichts zu befürchten. Gerade angesichts der vorher für undenkbar gehaltenen Skandale bei der Wirecard AG sind solche Verlautbarungen, zumal verbunden mit dem Hinweis auf die bestehende Einlagensicherung durch den EFS kaum noch geeignet, großes Vertrauen aufzubauen. Wir helfen betroffenen Kunden gerne weiter!
Wirecard AG stellt Insolvenzantrag
Wir informieren Sie hier über das Insolvenzverfahren, Ihre Schadensersatzansprüche, Verjährungsfragen, eine mögliche Klage und andere, kostenschonende Wege!
München, 25.06.2020: Derzeit überschlagen sich die Meldungen über die Vorgänge bei der Zahlungsdienstanbieter aus Aschheim. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Ex-Vorstand Jan Marsalek ist auf der Flucht und die Wirecard AG hat soeben Insolvenz beantragt.
Wir erklären Ihnen, was Sie als Aktionär oder Anleihegläubiger nun wissen müssen:
Insolvenzverfahren - Forderungsanmeldung
Die Wirecard AG hat nun Insolvenzantrag gestellt, dem das Insolvenzgericht mit Sicherheit nun stattgeben wird. Aufgrund der wachsenden Unsicherheit sind die ersten Kunden der Wirecard abgesprungen oder hatten dies vor. Das Unternehmen sieht sich aufgrund der im Raum stehenden Bilanzfälschungen aber ohnehin betroffenen Anlegern gegenüber deren Forderungen den Wert des Unternehmens weit übersteigen dürften.
Die Anmeldung Ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Tabelle macht Sinn, ist derzeit aber noch gar nicht möglich.
Dennoch empfehlen wir den Betroffenen schon jetzt den Auftrag dazu erteilen, damit Fristen nicht versäumt werden.
Klage gegen die Wirecard AG
Viele Anwälte werben gerade mit schnellen Klagen gegen die Wirecard AG. Dies macht jetzt, angesichts der Insolvenz aber gar keinen Sinn. Denn mit der Insolvenz wird die AG vom Insolvenzverwalter vertreten. Gegen diesen muss man nur dann Klage erheben, wenn dieser Ihre Forderungsanmeldung (s.o.) zurückweist.
Eine schnelle Klageeinreichung empfehlen wir daher nicht!
Ansprüche gegen D&O-Versicherungen
Vorstände und Aufsichtsräte müssen für Vermögensschäden unter Umständen haften. Hierfür existieren die sogenannten D&O (Directors-and-Officers) Versicherungen. Ob eine Klage gegen diese derzeit notwendig ist, ist fraglich. Denn die Pflichtverletzungen der Vorstände und Aufsichtsräte sind evident und somit auch eine Haftung der Versicherung.
Wir empfehlen hier, zunächst den Verhandlungsweg zu beschreiten. Denn gerade bei Aktionären oder Anleihegläubiger, die erst im Jahre 2018/2019 gezeichnet haben, erscheint es aussichtsreich, dass die Versicherungen zu einer außergerichtlichen Lösung bereit sind. Dies ist vor allem – aber nicht nur – Geschädigte interessant, die nicht rechtsschutzversichert sind.
Auch insoweit empfehlen wir Betroffenen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Ansprüche gegen Ernst & Young
Die Wirecard AG krachte zusammen, weil die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young das Testat für das Geschäftsjahr 2019 zwei Tage vor Ablauf der Frist verweigerte. Das Pikante daran: Für 2018 bescheinigte Ernst & Young der Wirecard AG aber noch, dass bei dem Unternehmen alles regelkonform abgelaufen sei.
Sollten die aktuell bekannten Zustände – insbesondere das Verschwinden von 1,9 Milliarden Euro - schon 2018 geherrscht haben und war dies für Ernst & Young bei Unterzeichnung des Testats erkennbar, dann besteht eine Haftung von Ernst & Young zumindest den Anlegern gegenüber, die nach der Veröffentlichung dieser Bilanz Anleihen gezeichnet oder Aktien erworben haben.
Hier werden wir intensiv recherchieren und unsere Ergebnisse auch mit der Staatsanwaltschaft teilen. Diese selbst hat unter Führung der erfolgreichen und hartnäckigen Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl Ermittlungen aufgenommen.
Neben den D&O-Versicherungen stellt Ernst & Young und deren Versicherung sicherlich die potentesten Gegner dar. Zusammen sollten die Deckungssummen ausreichen, um die betroffenen Aktionäre und Anleihegläubiger zumindest größtenteils zu befriedigen.
Auch insoweit empfehlen wir Betroffenen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich derartige Fallgestaltungen zu decken. Ausnahme besteht bei neueren Versicherungen, die Kapitalanlagen jeder Art ausschließen. Gerne prüfen wir eine Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien/Anleihen versichert waren und Sie uns die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen.
Verkauf der Aktien
Der Kurs der Wirecard-Aktie liegt nun schon nahe beim Ramschniveau. Überlegen Sie, ob Sie dennoch verkaufen wollen. Ein Verkauf hat keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihre Forderungen. Sie können damit aber gegebenenfalls Ihren Schaden wenigstens etwas reduzieren. Natürlich ist auch eine Kurssteigerung noch theoretisch denkbar. Eine Empfehlung geben wir diesbezüglich nicht ab. Dies müssen Sie entscheiden.
Wirecard AG - Milliarden sind nicht auffindbar. Schadensersatz für Aktionäre
Die Hintergründe des Wirecard AG - Skandals und mögliche Schadensersatzansprüche für erlittene Wirecard - Verluste!
München, 22.06.2020: Die Vorgänge in dem bei München angesiedelten Unternehmen Wirecard AG erhielten am vergangenen Freitag einen vorläufigen Höhepunkt, nachdem die mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young das Testat für das Geschäftsjahr 2019 verweigerten. Grund sind die nicht auffindbaren 1,9 Milliarden Euro, die eigentlich auf einem Treuhandkonto in Asien liegen sollten. Der Treuhänder Mark Tolentino, der für Wirecard Kapital auf den Philippinen verwahren sollte, ist flüchtig. Betroffenen Aktionären ist dringendst geraten, sich rasch anwaltliche Hilfe zu suchen, um Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Wirecard AG - E - Payment- Pionier und einstiger Börsenliebling aus Deutschland
Die Wirecard AG ist ein am DAX gelistetes Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München. Das 1999 gegründete Unternehmen ist seit vielen Jahren immer wieder in den Fokus von Kapitalanlegervertretern, der Presse und auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten. Zuletzt gab es Durchsuchungen der Geschäftsräume in Singapur. In den Jahren 2008 und 2010 war es jedoch zunächst die Wirecard AG, die Opfer von Falschmeldungen und erfundenen Vorwürfen war. Später drehte sich dann das Blatt und die Vorwürfe gegen die Wirecard AG konkretisierten sich auf Verfehlungen des Unternehmens, insbesondere auch die Probleme bei der korrekten Bilanzierung. Die gegenseitigen Vorwürfe fanden jeweils weltweite Beachtung, teilweise wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren geführt.
Bereits zu Beginn des Jahres 2019 konkretisierten sich die Vorwürfe auf unseriöses Geschäftsgebaren von Mitarbeitern in Singapur, erfundene Umsätze, um an eine Geschäftsbilanz in Hongkong zu gelangen und um Zielvereinbarungen zu erreichen. Eine eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei aus Singapur bestätigte dann, dass Unregelmäßigkeiten vorgelegen hätten.
Nun am 19.06.2020 der Höhepunkt:
Das Unternehmen musste per Ad-hoc-Mitteilung bekannt geben, dass Bankguthaben von den Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden € „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existierten". Bereits vorab war eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüferkanzlei KPMG veranlasst worden. Diese veröffentlichte am 27.04.2020 das vorläufige Ergebnis, wonach nicht alle Daten ausgewertet und vor diesem Hintergrund auch die Vorwürfe nicht entkräftet werden konnten.
Nun also haben die aktuell mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young am 18.06.2020 den Vorstand darüber informiert, dass keine ausreichenden Prüfungsnachweise für die Existenz des Guthabens von 1,9 Milliarden Euro vorliegen. Selbst für Wirecard ist das keine kleine Summe, sondern entspricht in etwa 25 % der Bilanzsumme. Folgerichtig verweigerte Ernst & Young daher das Testat für die Bilanz des Geschäftsjahres 2019.
Es ist schlicht undenkbar, dass der Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Markus Braun, nicht bereits seit Langem über das Fehlen derartig großen Vermögens informiert worden ist oder davon auch anderweitig keine Kenntnis hatte. Es bestehen Vorwürfe zu fingierten Umsätzen, falsch deklarierten Krediten, Kreislaufbuchungen (Roundtripping) und überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern.
Folgen für die Aktionäre:
Der CEO Markus Braun hat dadurch nicht nur seine Organisationspflichten massiv verletzt, sondern hätte bereits vor langer Zeit eine entsprechende Ad hoc-Mitteilung herausgeben müssen, Ermittlungen initiieren und Strafanzeige stellenmüssen. Der Vorwurf von falschen Bilanzen und sogar bewussten Bilanzfälschungen steht im Raume. Die Aktionäre der Wirecard AG haben hierdurch massive Schäden erlitten.
Neben dem Verdacht der Bilanzmanipulation, insbesondere im Hinblick auf die fehlenden 1,9 Milliarden €, hätte auch der Kapitalmarkt unverzüglich und korrekt über die fehlenden internen Kontroll-Mechanismen unterrichtet werden müssen. Die gravierenden und nun zu Tage getretenen Compliance-Mängel stellen aus unserer Sicht Informationen dar, über die die Öffentlichkeit hätte informiert werden müssen (Insiderinformationen).
Den betroffenen Aktionären stehen nach unserer Überzeugung Schadensersatzansprüche gegen Wirecard AG, die Vorstände persönlich und gegebenenfalls der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zu.
Betroffene Aktionäre:
Betroffen sind Aktionäre, die im Zeitraum vom 22.02.2017 bis 18.06.2020 Transaktionen von Wirecard Aktien oder Derivaten vorgenommen haben. Derzeit prüfen wir auch noch eine Rückerstreckung auf den 24.02.2016, als dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Berichts des Analyseunternehmens Zatarra Research & Investigations. Bereits damals wurden der Wirecard AG illegale Praktiken vorgeworfen.
Kein Anspruchsverlust durch Verkauf:
Ersatzansprüche betroffener Aktionäre sind unabhängig davon, ob die Aktien noch beim Aktionär vorhanden sind oder schon veräußert wurden oder sogar erst in naher Zukunft verkauft werden. Der jeweilige Schaden muss natürlich individuell anhand der Kursdifferenz berechnet werden.
Schädler Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Ansprüche im Rahmen einer kostenlosen Erstanfrage.
Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung
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