Kanzlei
Die Schädler Rechtsanwaltskanzlei ist eine auf die Bearbeitung von komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen zu Vermögensangelegenheiten fokussierte Kanzlei, die insbesondere auf die langjährige Erfahrung zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten zurückblicken kann. Die Interessen der Mandanten zu schnellen, pragmatischen Lösungen stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Wirtschaftlichkeit des einzuschlagenden Weges.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Schädler Rechtsanwaltskanzlei hat sich eine große Kompetenz auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, was auch große Teile des Versicherungsrechts einschließt, erworben, um damit ihre Mandanten zielgerichtet außergerichtlich und/oder gerichtlich zu dem bestmöglichen Ergebnis zu geleiten. Die große Erfahrung und das besondere Engagement ist für die Mandanten sichtbar und lässt sich anhand der erzielten Erfolge auch belegen. Aufgrund der Themen wie Rückabwicklung bzw. Loslösung von Kapitalanlagen aller Art, Bankverträgen und Versicherungen ist die Kanzlei es gewohnt, gegen vermeintlich übermächtige Gegner und deren Großkanzleien die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen, was nur mit intensiver Sachverhaltsaufarbeitung und fundierter rechtlicher Bewertung möglich ist.
Erbrecht und Vorsorge
Ein weiterer Schwerpunkt der Schädler Rechtsanwaltskanzlei bildet die Beratung zu erbrechtlichen Themen wie Testamentsgestaltung, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten etc. Im Rahmen dieser Beratungen zeigt sich häufig, dass die gesetzliche Erbfolge häufig anders ist, als von den Mandanten zunächst angenommen, und deshalb auch zu ungewünschten Ergebnissen führt. Die Kanzlei entwirft daher für die Mandanten auch die entsprechenden Vereinbarungen und führt sie durch die entsprechend notwendigen Prozesse, die bei einer Gestaltung der Erbnachfolge notwendig sind (beispielsweise notarielle Beglaubigungen, Hinterlegungen). Nachdem viele Mandanten auch für den Krankheitsfall noch keine Verfügungen getroffen haben, entsteht insoweit häufig auch Beratungsbedarf zu entsprechenden Vorsorgevollmachten und Ähnlichem.
Natürlich vertritt die Schädler Rechtsanwaltskanzlei auch die entsprechenden Mandanten nach Eintritt des Erbfalles außergerichtlich wie gerichtlich, um die entsprechenden erbrechtlichen Ansprüche, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen etc. durchzusetzen.
Testamentsvollstreckung
Rechtsanwalt Urban Schädler ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig. Die Testamentsvollstreckung ist das ideale Konstrukt, um seitens des Erblassers sicherzustellen, dass seine Vorstellungen und Wünsche bezüglich seines Nachlasses auch voll und dauerhaft umgesetzt werden. Durch die große Erfahrung von Rechtsanwalt Urban Schädler als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er besonders geeignet, den Nachlass zu sichern, erbschaftsrechtliche Belange zu regelen, gegebenenfalls den Nachlaß gewinnbringend zu verwalten und die Verteilung inklusive Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen etc. so vorzunehmen, dass Wille des Verstorbenen auch über seinen Tod hinaus voll und ganz erfüllt wird.
Transparente Kosten
Von Beginn an achtet die Schädler Rechtsanwaltskanzlei auf eine transparente und nachvollziehbare Kostengestaltung. Dabei ist es, auch abhängig vom Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung, möglich, die Gebühren nach den gesetzlichen Regelungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) oder nach entsprechendem Aufwand individuell zu vereinbaren. Der Schädler Rechtsanwaltskanzlei ist es immer ein großes Anliegen, die finanziellen Risiken insbesondere einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Beginn an eindeutig zu kommunizieren, um spätere, unschöne Überraschungen und Enttäuschungen zu vermeiden.
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