Kosten

Kosten

Die anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung, für die wir als Rechtsanwälte von Ihnen Kosten verlangen. Die Kosten entstehen dabei für unsere Tätigkeit, unabhängig von einem Erfolg oder vom wirtschaftlichen Ergebnis.

Grundsätzlich berechnen sich die Kosten

  • entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf der Grundlage des Gegenstandswertes bzw. bei gerichtlichen Streitigkeiten des Streitwertes. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem, was von der Gegenseite begehrt und verlangt wird. In gerichtlichen Verfahren bestimmen die Gerichte den Streitwert nach den gesetzlichen Regelungen.
  • oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung. Diese regelt eine zeitabhängige Vergütung (minutengenaue Abrechnung) zu einem mit Ihnen vereinbarten Stundensatz.

Erstanfrage

Wenn Sie sich an uns wenden und Fragen dazu haben, ob wir Sie in einer Angelegenheit vertreten oder beraten können und welche Kosten mit einer Vertretung verbunden sind, so ist dies selbstverständlich kostenlos.

Erstberatung

Die Schädler Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine Erstberatung an.

Dies beinhaltet eine kurze Beantwortung Ihres Anliegens, in der Regel per email oder telefonisch. Bei einem persönlichen Gespräch in den Räumen unserer Kanzlei, wozu wir Sie herzlich einladen, ist dies auf maximal 45 Minuten begrenzt. Stellt sich anschließend heraus, dass noch eine weitere oder längere Beratung erforderlich ist, so informieren wir Sie selbstverständlich vorab.

Für eine Erstberatung berechnen wir pauschal 190,– Euro (inkl. 19 % USt.)

Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, eine Erstberatung abzulehnen. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn die Angelegenheit nicht in unseren Kompetenzbereich fällt oder wir aus zeitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind. Hierüber informieren wir Sie unverzüglich.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Im Rahmen der aussergerichtlichen Beratung und Vertretung sind bei uns drei Möglichkeiten der Honorierung gegeben.

gesetzliche Gebühren: Die Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet sich nach Maßgabe des Gegenstandswertes. Entsprechende Anpassungen der Gebühren nach Aufwand, Dauer, Komplexität etc. sind gesetzlich möglich. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung versichert sein, so erfolgt dort die Abrechnung ebenfalls nach RVG. Eine Deckungsanfrage übernehmen wir gerne für Sie. Einen Rechner zu den gesetzlichen Gebühren finden Sie hier auf der Seite des Deutschen Anwaltsvereins.

Honorierung nach Aufwand: Im Rahmen einer Beratung oder Vertragsgestaltung oder bei Unsicherheiten über den anfallenden Aufwand ist eine Honorierung nach Zeitaufwand oft sinnvoller und interessensgerechter. Im Erbrecht bildet eine Vergütungsvereinbarung mit einem Stundensatz grundsätzlich die Grundlage unserer Tätigkeit.

Pauschalhonorar: In besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung über ein Pauschalhonorar zu treffen. Diese Möglichkeit wird dann oft in Anspruch genommen, wenn der Aufwand vorab klar absehbar ist oder es sich um einmalige Schreiben handelt.

Gerichtliche Vertretung

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Maßgabe des vom Gericht festgesetzten Streitwerts. Die Klagepartei muss zunächst bei Gericht einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Im Ergebnis muss aber derjenige alle Kosten tragen, der den Rechtsstreit verliert. Die Kostenverteilung bei einem Vergleich ist Verhandlungssache. Über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko informieren wir Sie natürlich vorab und unaufgefordert.

Bei besonders komplexen und langdauernden Verfahren – und regelmäßig im Erbrecht – ist auch hier eine Honorierung nach Zeitaufwand denkbar, die gesetzlichen Gebühren dürfen dabei aber nicht unterschritten werden.

Kontaktieren Sie uns

Wir finden für jedes rechtliche Problem eine Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.