Kompetenzen
Wir für Sie - unsere Kompetenzen
Wir können auf eine jahrelange Erfahrung und große Erfolge bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen vermeintlich übermächtige Gegner verweisen. Dazu zählen Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Initiatoren und Anbieter von Kapitalanlagen. Viele hundert geschädigte Verbraucher und geschädigte Unternehmen sind mit Hilfe unserer Rechtsanwälte zu ihrem Recht und – viel wichtiger – zu ihrem Geld gekommen. Dabei entscheiden neben hervorragender Sach- und Rechtskenntnis auch taktisches Geschick und vor allem hohes Durchsetzungsvermögen.
Bankverträge: Das Darlehen für den Hauskauf von Verbrauchern, der Kredit für das Unternehmen, die Finanzierung der Altersvorsorge, die Beratung zu einer Kapitalanlage – Verträge mit Banken und Kreditinstituten sind sowohl im privaten wie auch im Wirtschaftsleben unerlässlich. Als Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute.
Kapitalanlagen: Das finanzierte Rentenmodell, der Immobilienfonds, die Container-Beteiligung, die fondsgebundene Kapitallebensversicherung mit Garantieversprechen, der Wald-Fonds ... So vielfältig wie Kapitalanlagen und Kapitalanlagemodelle sind, so vielfältig und komplex sind auch die rechtlichen und tatsächlichen Probleme, wenn die Anlage gescheitert ist und Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden sollen. Neben der Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung entscheiden regelmäßig Informationen zu den Hintergründen der Verträge und ihrer Anbieter über das weitere Vorgehen. Mit unserem in jahrelanger Tätigkeit angeeigneten Wissen zu zahlreichen Anlagemodellen können wir schnell Ihre Chancen bewerten und die entscheidenden Schritte einleiten.
Schadensforderungen: Geheime Absprachen von Produktherstellern, falsche Informationen über die Risiken einer Kapitalanlage, irreführende Darstellungen zu den Erträgen einer Altersvorsorge führen regelmäßig zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen bei Verbrauchern und Unternehmen und sind nicht selten existenz- oder unternehmensbedrohlich. Ansprüche bestehen regelmäßig nur, wenn die Ursache des Fehlverhaltens für einen konkreten Schaden und dessen Höhe dargelegt und auch bewiesen werden können.
Vorsorge und Testament: Für den Fall der Fälle vorzusorgen ist nicht nur oberste Pflicht im eigenen Interesse, Sie ersparen Ihren Angehörigen auch viel Ärger und Aufwand, wenn Sie rechtzeitig, eindeutig und rechtssicher vorgesorgt haben. Dies fängt bei einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung für den Fall eines plötzlichen Ereignisses an, geht über eine rechtswirksame Verfügung von Todes wegen (Testament/Ebvertrag) bis hin zur eventuellen Anordung der Testamentsvollstreckung. Wir beraten Sie und erstellen in Absprache mit Ihnen Vereinbarungen und Verfügungen, damit Sie mit dem guten Gefühl ausreichend vorgesort haben, ein hoffentlich langes und gesundes Leben genießen können.
Durchsetzung von Erbansprüchen: Sie wurden Erbe oder Vermächtnisnehmer, Sie sind anderweitig anspruchsberechtigt (bspw. Pflichtteil) oder Sie wurden beim Erbe übergangen oder gar enterbt? Wir unterstützen Sie gerne bei den ersten Schritten, beraten Sie zu Chancen und Risiken und zu den rechtlichen Fallen und setzen für Sie aussergerichtlich wie gerichtlich Ihre Ansprüche durch. Von der Erfahrung, Kompetenz und dem Durchsetzungswillen in Verhandlungen wie in gerichtlichen Verfahren zeugen unsere vielen zufriedenen Mandanten.
Testamentsvollstreckung: Herr Rechtsanwalt Urban Schädler ist bei entsprechender Anordnung des Erblassers als Testamentsvollstrecker tätig. Dabei erfolgt zunächst die Sicherung des Vermögens, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, die Klärung und Bezahlung der Erbschaftssteuer und Schulden des Erblassers, die Befriedigung der Pflichtteilsberechtigten, die Erfüllung von Vermächtnissen/Auflagen und - soweit angeordnet - auch die Verwaltung des Vermögens. Abschließend erfolgt die Verteilung der Erbmasse an die Erben. Die Testamentsvollstreckung dient nicht nur der Durchsetzung des letzten Willens, sondern vor allem auch um den Frieden bei den Erben zu wahren und deren Überforderung bei allen erbrechtlichen Fragen und Maßnahmen zu entlasten.