Clerical Medical
Die britische Lebensversicherung firmierte bis Ende 2015 als Clerical Medical Investment Group Ltd. und ist heute eine Marke der Scottish Widows Ltd. Seit Mitte der 1990er Jahre bietet Clerical Medical ihre Lebensversicherungen in Deutschland an. Die Versicherung wurde jahrelang in finanzierte Rentenmodelle eingebunden.
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Beachten Sie bitte unsere Beiträge hierzu:
aktuelle Ansprüche - Warnung vor einer Kündigung
Die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) ist bekanntlich zur Scottish Widows Ltd. (SWL) umfirmiert, die wiederum Policen aus dem deutschsprachigen Raum zwischenzeitlich von der Scottish Widows Europe S.A. (SWE) in Luxemburg verwalten lässt. Auch wenn die Policen überwiegend im Zeitraum von 1997 bis 2008 vertrieben worden sind, so erreichen uns immer noch häufig Anfragen von betroffenen Versicherungsnehmern, ob sie diese Policen denn nun kündigen können.
Rechtsanwalt Urban Schädler vertritt nunmehrseit über 15 Jahren (seit dem Jahre 2006) betroffene Anleger bei der Clerical Medical bzw. den Nachfolgegesellschaften. In der Summe sind daraus viele Hundert Betroffene mit mehreren hundert Millionen Euro an Forderungen von RA Urban Schädler anwaltlich betreut worden.
wertvolle Auszahlungsansprüche
München, 10.09.2022: Die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI), die heutige Scottish Widows Ltd. (SWL) hatte ab ca. 1998 bis jedenfalls 2006 Policen herausgegeben, die fixe Auszahlungsansprüche vorsahen.
(...)
Die heutige Scottish Widows stellt sich auf den Standpunkt, dass die in der Police fixierten Auszahlungen „nur“ Wünsche des Versicherungsnehmers seien und diese auch nur dann geleistet würden, wenn noch genug Kapital in der Versicherung sei, um die Auszahlungen zu gewährleisten. Deshalb verweigert SWL vielen Versicherungsnehmern die Auszahlung. Sie sei, so ihre Meinung, dazu nicht verpflichtet.
Dies sehen wir – unterstützt durch den Bundesgerichtshof - anders!
Herr RA Schädler war maßgeblich an einer Reihe von Verfahren maßgeblich beteiligt, die beim Bundesgerichtshof im Jahre 2012 zu den bundesweit aufsehenerregenden Urteilen vom 11.07.2012 geführt haben. Die damalige Clerical Medical wurde in Folge dieser Urteile zur bedingungslosen Auszahlung der policierten Beträge gezwungen, auch wenn das Policenguthaben dazu nicht ausreichte.
Ergebnis der Gerichtsverfahren (100% Erfolg)
Die von RA Urban Schädler bisher an die hundert gerichtlich geführten Verfahren auf Auszahlung der policierten Summen liefen bisher ausnahmslos erfolgreich (positives Urteil oder weitreichender Vergleich)!
Widerspruch und Rücktritt
München, 10.09.2022: Die in Deutschland vertriebenen Versicherungsverträge von Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI), die heutige Scottish Widows Ltd. (SWL), weisen sehr in vielen Fällen unwirksame Belehrungen zum Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht auf. Dies führt zu weitreichenden Möglichkeiten für betroffene Anleger und Versicherungsnehmer.
Entspricht eine Belehrung zu einem Versicherungsvertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben, so können die Versicherungsnehmer – ebenso wie die Darlehensnehmer beim Kreditvertrag – noch viele Jahre später den Widerspruch oder den Rücktritt erklären. Dies ist in vielen Fällen von großem Vorteil im Vergleich zu einer Kündigung. Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen aber auch nach einer Vertragsbeendigung oder einer Kündigung noch möglich.
Schädler Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Ansprüche
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Die Anfrage ist kostenlos. Wir werden Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine Prüfung benötigen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.