Vorsorge & Vererben
Die Schädler Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und entwirft in enger Absprache mit Ihnen die notwendigen Dokumente zur Vorsorge.
Ein Großteil der Bevölkerung (rund 77%) verfügt nach wie vor über kein Testament und von den vorhandenen Testamenten ist ein erheblicher Anteil (rund 80%) nicht mehr aktuell, weist inhaltliche oder formelle Fehler auf. Dabei ist die Verfügung von Todes wegen nicht nur für Personen mit großem Einkommen oder großem Vermögen wichtig und sinnvoll, sondern für alle Einkommensklassen, jedes Vermögensvolumen und jeglichen Alters. Natürlich ist die Absicherung und klare Definition dessen, was nach dem eigenen Tod passieren soll, besonders wichtig für Familien, Eigentümer, kranke Personen und Personen mit behinderten Angehörigen.
Testament
An erster Stelle steht natürlich eine Verfügung über den letzten Willen, ganz gleich, ob dieser in einem eigenen Testament, einem gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag geregelt ist. Denn wer das Vermögen eines Verstorbenen wie erhält - regelt das Erbrecht. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Mit dem Testament oder dem Erbvertrag kann der Erblasser aber eingreifen und verfügen, dass Pflichten und Rechten auf bestimmte Personen übergehen sollen. Dabei kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen und bezüglich einer Anordnung der Testamentsvollstreckung festsetzen.
Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, welche Personen was erben sollen. Allerdings werden nicht nur viele Familienstrukturen immer komplexer (Patchwork-Familien, Scheidung und Wiederheirat, Wohnsitz im Ausland, behinderte Angehörige), sondern auch die Vermögen der betroffenen Personen (Gesellschaftsbeteiligungen, Vermögen im Ausland, Immobilien, Wertpapiere, ggf. nicht erkennbare Überschuldung). Deshalb ist nicht nur ein klares und strukturiertes Testament notwendig, es kann sich in vielen Situationen auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung empfehlen.
Gleichzeitig sind Erben jedoch mitunter überfordert und nicht selten verfolgen sie unterschiedliche Ziele und tiefsitzende Streitigkeiten kommen nach dem Tod des Erblassers ans Tageslicht.
Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung sind vielfältig und dienen neben der Durchsetzung des letzten Willens vor allem auch der Entlastung der Erben. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich nicht nur um die Sicherung des Nachlasses, sondern ist auch für die rechtzeitige Bezahlung der Erbschaftssteuer zuständig. Er sorgt für klare Verhältnisse unter den Erben und für die Erfüllung von Vermächtnisse und Auflagen. Damit kann der Testamentsvollstrecker ideal eine direkte Konfrontation zwischen den einzelnen Anspruchsberechtigten vermeiden und für Frieden sorgen.
Erbfall - Was ist zu tun?
Sie sind Erbe geworden und wissen nicht, was Sie tun müssen. Damit Sie sich orientieren können, haben wir Ihnen hier die ersten Schritte erklärt. Wir bieten Ihnen zudem an, Sie auch in dieser frühen Phase mit Rat und Tat zu unterstützen.
Erbe - Rechte & Pflichten
Welche Ansprüche stehen dem Erben zu und welche Pflichten entstehen ihm? Wie setzt man diese Ansprüche durch und wie wehrt man sich gegen Ansprüche Dritter? Das Erbrecht bietet viele Möglichkeiten, aber auch einige weitreichenden Fallen. Mehr dazu unter Erbe - Rechte & Pflichten.
Die Schädler Rechtsanwaltskanzlei kann Sie nicht nur umfangreich beraten und mit Kompetenz sowie mit hohem Engagement Ihre Situation idealerweise bereits aussergerichtlich klären. Durch die langjährige sehr erfolgreiche Tätigkeit in streitigen Verfahren wissen Sie mit der Schädler Rechtsanwaltskanzlei einen sicheren Partner an Ihrer Seite.
Vermächtnis - Rechte & Pflichten
Das Vermächtnis als schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung eines geeigneten Vermächtnisses, bei der Durchsetzung und der Abwehr von entsprechenden Ansprüchen. Mehr dazu unter Vermächtnis - Rechte & Pflichten.
Pflichtteilsansprüche
Sie sind nicht Erbe geworden, sei es durch eine ausdrückliche Enterbung oder konkludent dadurch, dass ein anderer Alleinerbe geworden ist. Gleichwohl meinen Sie, in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten zu fallen? Gerne prüfen wir Ihre Pflichtteilsansprüche und setzen diese für Sie durch! Die große Erfahrung der Schädler Rechtsanwaltskanzlei in streitigen Verfahren kommt Ihnen dabei zugute.
Schenkung zu Lebzeiten
Gerade im Hinblick auf die steuerliche Situation (begrenzte Freibeträge) und zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben nach dem Tode, kann sich in vielen Fällen bereits eine Übertragung von gewissen Vermögenswerten (bspw. Immobilien im In- und Ausland, Kunstsammlungen u.a.) noch zu Lebzeiten anbieten. Hierzu berät Sie die Schädler Rechtsanwaltskanzlei umfänglich und kann unter Umständen auf ein breitgefächertes Netzwerk an zusätzlichen Spezialisten zurückgreifen.
Vorsorgevollmacht
Nicht nur in Zeiten von Krisen (Corona) kann es jeden jederzeit treffen: Durch einen Unfall oder durch eine Krankheit sowie im hohen Alter wird man (plötzlich) handlungsunfähig. Wer keine Vorsorge für solche Fälle getroffen hat, dem kann es durchaus passieren, dass auf einmal eine völlig fremde Person (vom Gericht bestellten Betreuer) die wichtigen Entscheidungen trifft. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuung verhindern.
Ein Irrglaube ist es, dass in solchen Fällen automatisch die nahen Angehörigen handeln und entscheiden können. Nur eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die Möglichkeit, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur die Gesundheitssorge klären, sondern beispielsweise auch zu Fragen des Aufenthaltes, zur Vertretung bei Geschäften aller Art, zur Regelung der Post, zur Verwaltung des Vermögens etc. verbindlich festlegen, wer für Sie entscheidet und handelt. Anders als bei der Betreuung erfolgt aber keinerlei Kontrolle des Bevollmächtigten.
Wie bei allen Verfügungen gilt es, auch die Vorsorgevollmacht von Zeit zu Zeit auf Aktualität und Inhalt zu prüfen.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie für den Fall, dass Sie durch schwere Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, welche Behandlungen für Sie durchgeführt werden sollen und auf welche Sie verzichten wollen. Die Ärzte sind ohne eine solche Verfügung aber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, den Zustand zu verbessern oder zumindest aufrechtzuerhalten Viele Menschen wollen aber beispielsweise in Fällen einer dauerhaften und nicht mehr reversiblen Schädigung des Gehirns jegliche rein lebenserhaltenen Maßnahmen (Zwangsernährung, Wiederbelebung) vermeiden.
Auch hier gilt es, idealerweise einmal im Jahr, die Verfügungen auf Aktualität und Inhalt zu prüfen.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie selbst festlegen, wer für Sie im Fall der Fälle die Betreuung übernimmt. Sie vermeiden damit die Bestellung eines für Sie völlig fremden Betreuers durch das Gericht.
Wichtig: Klären Sie mit der von Ihnen ausgewählten Person vorab ab, ob diese auch bereit ist, die Betreuung gegebenenfalls zu übernehmen.
Vorsorge und Vererben A-Z
Hier finden Sie zu vielen relevanten Rechtsbegriffen und Stichwörtern die entsprechenden Erklärungen.