Flugzeugfonds
Die Investition in einen Flugzeugfonds ist eine relativ neue Anlagemöglichkeit. Die ersten Fonds wurden zwar bereits in den 90er Jahren aufgelegt. Wirklich beliebt bei deutschen Anlegern ist diese Anlagemöglichkeit allerdings erst seit etwas mehr als 10 Jahren. Inzwischen dürfte den Anlegern einiger Fonds bewusstwerden, dass hohe Verluste drohen. Denn die regelmäßig durch den Fonds finanzierten Großraum-Passagierflugzeuge werden nicht mehr so stark nachgefragt, so dass nach dem Auslaufen der Miet- bzw. Leasingverträge mit Fluggesellschaften die Anschlussnutzung nicht gesichert ist. Das betrifft insbesondere die Fonds, die den Airbus A380 erworben haben.
Verjährung droht
Dabei stehen Anleger unter erheblichem zeitlichen Druck etwaige Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Denn für Schadensersatzansprüche, die gegenüber verschiedenen Beteiligten in Betracht kommen, gilt die 10jährige absolute Verjährungsfrist. Diese beginnt bereits mit dem Erwerb der Fondsbeteiligung und wird taggenau berechnet. Betroffene Anleger, die sich ab 2008 an einem Flugzeugfonds beteiligt haben, sollten daher dringend prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen und diese gegebenenfalls vor Ablauf der Verjährung sichern.
Für betroffene Anleger, die sich Ende 2007 beteiligt haben, besteht ein akutes Verjährungsrisiko und dringender Handlungsbedarf.
Schadensersatz gegen Verantwortliche und Vertriebe
In Betracht kommen Ansprüche zum einen gegen den Vertrieb, wenn bei der Vermittlung oder Beratung seinerzeit Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt wurden. Dann haftet der Vertrieb dem Anleger auf Schadensersatz. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bereits feststeht, dass am Ende der Laufzeit Verluste verbleiben. Denn ein Schaden ist bereits dadurch entstanden, dass Sie sich als Anleger an einer mit Risiken behafteten Anlage beteiligt haben.
Ähnliche Ansprüche kommen auch gegenüber den Fondsverantwortlichen in Betracht, zu denen Gründungsgesellschafter, das Emissionshaus, die Treuhandgesellschaft und Mittelverwendungskontrolleure zählen. Diese haften, wenn Risiken und Hintergründe zum Fonds unzutreffend und vollständig im Prospekt dargestellt wurden.
Schädler Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Ansprüche bei Flugzeugfonds im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung. Bitte wenden Sie sich dazu per Telefon 089 85 63 407-0 oder mail (info@
schaedler-recht.de) an unserer Kanzlei, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
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